Die Einkünfte eines Immobilienhändlers wie dem Rekurrenten stellten auch in der Bemessungslücke ordentliches Einkommen dar, wenn sie aus einer ordentlichen Geschäftstätigkeit stammten, die er unbestreitbar vor und nach den so genannten Bemessungslückenjahren ausübe. Bei den zur Diskussion stehenden Verkäufen handle es sich auch nicht um die Realisierung von stillen Reserven aus früheren Geschäftsjahren. Eine stille Reserve auf Liegenschaften sei infolge der schwankenden lmmobilienpreise, der unterschiedlichen Nachfrage und den unterschiedlichen Trends erst dann entstanden, wenn das lmmobilium auch tatsächlich verkauft sei.