Im Jahr 2000 wurden sowohl die Baugesellschaft … als auch die Baugesellschaft … aufgelöst. In der am 28. Juni 2002 eingereichten Steuererklärung 2001A für die Bemessungslückenjahre 1999 und 2000 deklarierte … unter Ziffer 2.1 ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von Fr. 840'479.-- (1999) bzw. Fr. 423'884.-- (2000). Das Formular "Ausserordentliche Einkünfte und Aufwendungen" reichte er nicht ein.