Demnach erkennt das Gericht: 1. Der Rekurs wird gutgeheissen, die angefochtene Verfügung aufgehoben und die Gemeinde … zur Rückzahlung des Steuerbetrags in der Höhe von Fr. 2'936.-- an … verpflichtet. 2. Die Gerichtskosten, bestehend - aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'500.-- - und den Kanzleiauslagen von Fr. 108.-- zusammen Fr. 1'608.--