Auf Gemeindeebene belief sich ihr Restguthaben für zuviel bezahlte Steuern 2002 am Ende auf Fr. 774.-- und für 2003 sogar auf Fr. 2'734.--, zusammen also auf Fr. 3'508.--. b) Anfangs 2002 gründete ihr Ehemann die Einzelfirma …, wobei er als finanzielle Starthilfe in die Selbständigkeit sein Pensionskassen- Sparguthaben BVG über Fr. 148'600.-- (2. Säule) auflöste, was auf Gemeindeebene eine Steuer auf Kapitalabfindung von Fr. 2'936.-- auslöste. Am 26.10.2004 wurde über das Geschäft des Ehemanns der Konkurs eröffnet.