Damit wird klar gestellt, dass der Steuerpflichtige eben sämtliche Einkünfte anzugeben hat und zwar unabhängig davon, ob sie im Kanton Graubünden, einem anderen Kanton oder im Ausland erzielt wurden. Dass dies selbst für Einkommen gilt, das schlussendlich in einem anderen Kanton zu versteuern ist, liegt für einen im Kanton Graubünden wohnenden Steuerpflichtigen klar auf der Hand, bestimmt sich doch die Steuerprogression aufgrund des gesamten steuerbaren Einkommens.