hatte. Aufgrund weiterer steueramtlicher Meldungen des Kantons Zürich ergab sich zudem, dass er in den Jahren 1999 und 2000 bei der … AG (AMC) als ausserordentliche Einkünfte ein VR-Honorar von Fr. 5'000.-- sowie Lohn in der Höhe von Fr. 97'000.-- erzielt hatte. Sämtliche dieser Einkommensbestandteile waren in der Steuererklärung 2001A nicht deklariert und demnach auch nicht besteuert worden. Am 10. Mai 2004 leitete die Steuerverwaltung das Nach- und Strafsteuerverfahren ein.