Das Gericht zieht in Erwägung: 1. a) Anfechtungsobjekt im vorliegenden Rekursverfahren ist allein die Zuteilung des Zusatz- und Restkontingentes für das Jahr 2004. Soweit sich die Rekurrentin in ihren Ausführungen auf andere Zuteilungsverfügungen, Anordnungen oder das in der Volksabstimmung verworfenene neue Tabakgesetz bezieht, kann auf den Rekurs nicht eingetreten werden.