2. Dagegen erhob die … AG am 12. Januar 2005 Rekurs an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, den angefochtenen Entscheid aufzuheben und ihr "das ihr zustehende Zigaretten-Zusatzkontingent und Zigaretten-Restkontingent für das Jahr 2004 zuzusprechen." Sie macht geltend, die Kontingentszuteilung sei willkürlich erfolgt. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes sei nur bedingt berücksichtigt worden. So sei die Verkaufsfläche wie bis anhin angerechnet worden. Diese sei aber nach einem Beschluss des Gemeinderates gar nicht mehr zu berücksichtigen.