Für die Jahre 2003 und 2004 (mit Zusatz- und Restkontingent) sowie provisorisch für das Jahr 2005 nahm der Gemeindevorstand die Kontingentsverteilung wiederum vor. Gegen die Verfügung des Gemeindevorstandes vom 17. September 2004 über das ihr zugeteilte Zusatz- und Restkontingent 2004 erhob die … AG Einsprache beim Gemeinderat, welche mit Entscheid vom 7. Dezember 2004 abgewiesen wurde.