Gemäss Veranlagungsverfügung der Steuerverwaltung … vom 6. Mai 2005 (Sondersteuer auf Kapitalabfindung aus Vorsorge im Jahre 2004) beträgt der Steuerbetrag insgesamt Fr. 478.--. Die dagegen erhobene Einsprache wies die Veranlagungsbehörde mit Entscheid vom 24. Mai 2005 ab. Am 28. Mai 2005 ersuchte … um Erlass der … Sondersteuer auf Kapitalabfindung aus Vorsorge 2004 im Betrage von Fr. 478.--. Als schwer Invalider habe er mangels Erwerbseinkommen die Beiträge an die Säule 3a steuerlich nie geltend machen können. Es sei stossend, wenn die Auszahlung nun besteuert werde.