Ein solches Vorgehen könnte im konkreten Fall auch deshalb angezeigt und zweckmässiger sein, weil nicht vorgesehen ist, dass die anfallenden Kosten für alle Ausbauetappen erst nach Abschluss aller Arbeiten in einem einzigen Verfahren auf alle interessierten Grundeigentümer zu verteilen sind. Mit den Rekurrenten ist davon auszugehen, dass die von der Gemeinde gewählte Methode der etappenweisen Realisierung insgesamt betrachtet schwer nachvollziehbar und wenig sachgerecht ist und auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung (so u.a. drohende mehrfache Belastung der hinterliegenden Grundeigentümer) zu problematischen Ergebnissen führen könnte.