3. a) Angesichts der notwendig werdenden umfassenden Überarbeitung und Anpassung der Auflagepläne rechtfertigen sich noch einige Bemerkungen. Vorweg ist festzuhalten, dass es nicht nachvollziehbar ist, weshalb die Gemeinde im Einleitungsverfahren auf den Einbezug der vielen, direkt oder indirekt über den … erschlossenen landwirtschaftlichen Grundstücke - und zwar unbesehen davon, ob sie sich im Dorfgebiet oder ausserhalb der Bauzonen befinden - verzichtet hat.