Im Einleitungsbeschluss ist von den Baukosten für die Sanierung und den Ausbau der öffentlichen Quartierstrasse „…“ (Kantonsstrasse - …, Ausführungsetappe 2005) die Rede. Dabei handelt es sich nebst dem Ersatz der (vollumfänglich von der öffentlichen Hand getragenen Kosten für die) Abwasser- und Trinkwasserleitung und der Ableitung des Meteorwassers um die Kosten für die Sanierung und den Ausbau des Strassenkörpers (u.a. Erhöhung Tonnage auf 18 t, Ausbau auf 3 m Breite, Erstellung frostsicherer Unterbau).