Gleichzeitig wurde auch das Beizugsgebiet festgelegt. Neben den vom geplanten Ausbau profitierenden Parzellen im Baugebiet wurden auch verschiedene ausserhalb der Bauzonen gelegene Liegenschaften mit Wohnnutzung, welche über den … erschlossen werden, ins Beizugsgebiet einbezogen. Die erforderlichen Planunterlagen lagen vom 12. August bis zum 1. September 2005 öffentlich auf.