Ausgehend von einer Kostenschätzung von rund Fr. 700'000.-- (Strassenanteil: ca. Fr. 470'000.--) wurden die Stimmbürger darüber orientiert, dass die Kosten für die Verkehrsanlagen gestützt auf die kommunale Gebührenverordnung und unter Berücksichtigung einer angemessenen öffentlichen Interessenz (gemäss Vorstandsbeschluss: 40%) auf die Grundeigentümer verteilt werden sollten. In der Folge bewilligte die Gemeindeversammlung den für die Ausarbeitung des Auflageprojekts erforderlichen Kredit (Fr. 85'000.--) sowie auch jenen für die Sanierung des Strassenstücks „Kantonsstrasse - …“ (Fr. 700'000.--) und