Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Bei der zur Diskussion stehenden Eingabe handelt es sich um ein Vollstreckungsgesuch im Sinne von Art. 81 VGG. Zu vollstreckender Entscheid ist das Urteil A 02 12 vom 12. Dezember 2002 betreffend Zigarettenkontingent 2001. Es fragt sich, ob darauf eingetreten werden kann.