2. Dagegen erhob … am 29. Juni 2006 Rekurs und Beschwerde an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, den angefochtenen Entscheid aufzuheben und das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit gemäss Selbstdeklaration festzusetzen. Der Rekurrent und Beschwerdeführer (im Folgenden Rekurrent) macht zusammengefasst geltend, als Realisationszeitpunkt für die Gewinne sei entsprechend der bisherigen Praxis auf den Zeitpunkt der öffentlichen Beurkundung der Kaufverträge für die Eigentumswohnungen abzustellen, da weder zwei Verträge noch ein gemischter Vertrag abgeschlossen worden sei.