10 der 11 Wohnungen wurden in der Zeit zwischen dem 1. Mai 2001 und dem 30. April 2002, d.h. im Laufe des Geschäftsjahrs 01/02, bezugsbereit fertig gestellt. Die Steuerverwaltung stellte für die Veranlagung der Veräusserungsgewinne auf die Bezugsbereitschaft als Realisierungszeitpunkt ab und berechnete für das Steuerjahr 2002 einen Gewinn von Fr. 1'393'889.-- (50 % Anteil). Die entsprechenden Veranlagungsverfügungen für die Kantons- und die direkte Bundessteuer 2002 wurden dem Pflichtigen am 6. Januar 2005 eröffnet. Dagegen erhob …