Auf die weiteren Ausführungen der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Rekursthema bildet die Frage, ob die Vorinstanz für die Hofstattrechtsbaute des Rekurrenten die Anschlussgebühren für Wasser und Kanalisation auf dem ganzen Neuwert der Liegenschaft oder nur auf dem durch den Ersatzbau im Vergleich zum abgerissenen Altbau entstandenen Mehrwert erheben durfte. Nicht Gegenstand des Verfahrens sind die ARA-Anschlussgebühren, über welche sich die Parteien einig sind.