Die Kantonale Schätzungskommission setzte mit Verfügung vom 28. Januar 2005 den Neuwert des Mehrfamilienhauses auf Fr. 1'434'200.-- fest. Ausgehend von diesem Gebäudeneuwert erhob die Gemeinde … am 12. April 2005 weitere Wasseranschlussgebühren im Betrag von Fr. 1'929.20, sowie weitere Kanalisationsanschlussgebühren von Fr. 1'681.80 und ARA - Anschlussgebühren von Fr. 437.30. Sie rechnete die in den Jahren 1976 - 1979 bezahlte ARA-Anschlussbeiträge von Fr. 1'876.60 an, so dass sich hier ein Rechnungssaldo von Fr. 242.50 ergab.