1. Bei einer Kontrolle am 29. März 2005 wurde in den Containern bei der Sammelstelle hinter der Kirche in … ein nicht gebührenpflichtiger Kehrichtsack gefunden. Eine nähere Kontrolle ergab, dass dieser aus der Ferienwohnung von … in … stammte und einen bestimmten Feriengast K. B. betraf. In der Vernehmlassung vom 11. April 2005 teilte … der Gemeinde mit, dass einer seiner langjährigen Feriengäste übersehen habe, dass die Müllentsorgung in … nur noch mit gebührenpflichtigen Säcken möglich sei.