Selbst wenn aber eine Handänderungssteuer anfallen würde, so sei der Wert, den die Gemeinde für die fraglichen Liegenschaften eingesetzt habe, viel zu hoch. Ihre Aussage, der für das Bau-, Landwirtschafts- und Waldland eingesetzte Preis entspreche „durchaus den Quadratmeterpreisen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für das konkrete Objekt in … hätte erzielt werden können“, sei bloss eine Behauptung. Wie der unabhängige, von der Graubündner Kantonalbank beauftragte Schätzer festgehalten habe, sei das Bauland unerschlossen. Zudem werde es negativ durch Lärmimmissionen beeinflusst.