Am 11. September 2003 wurde die Veranlagungsverfügung dem Steuervertreter eröffnet. Sie wurde innert Frist nicht angefochten und am 11. Dezember 2003 beglichen. Am 8. März 2005 erhoben … bei der Steuerverwaltung Einsprache. Sie hätten erst am 10. Februar 2005 von der Veranlagung Kenntnis erhalten. Es seien umfangreiche Investitionen getätigt worden; zu diesem Zwecke habe man dem Notar eine detaillierte Aufstellung mit der Bitte um Weiterleitung an die Steuerverwaltung übergeben. Mit Entscheid vom 11. März 2005 trat die Steuerverwaltung darauf nicht ein.