Der Kaufvertrag war von Notar … beurkundet worden, welcher gemäss Ziffer 5 der weiteren Vertragsbestimmungen für die Parteien die maximal anfallende Grundstückgewinnsteuer zu berechnen und sicherzustellen sowie nach erfolgter rechtskräftiger Veranlagung und Bezahlung "die Ausgleichung vorzunehmen" hatte. Beigelegt war der Deklaration neben einer Kopie des Vertrages aus dem Jahr 2003 noch eine solche über den seinerzeitigen Erwerb im Jahr 1976. Am 11. September 2003 wurde die Veranlagungsverfügung dem Steuervertreter eröffnet.