Das Ehepaar … leitete das Steuererklärungsformular an Notar … weiter, welcher am 6. Juni 2003 als Vertreter die Steuererklärung für Grundstückgewinne einreichte. Der Kaufvertrag war von Notar … beurkundet worden, welcher gemäss Ziffer 5 der weiteren Vertragsbestimmungen für die Parteien die maximal anfallende Grundstückgewinnsteuer zu berechnen und sicherzustellen sowie nach erfolgter rechtskräftiger Veranlagung und Bezahlung "die Ausgleichung vorzunehmen" hatte.