2. Dagegen erhob … am 15. März 2005 Rekurs an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, die angefochtene Bussverfügung aufzuheben. Er macht geltend, er verpacke jeweils zwei halbvolle schwarze Kehrichtsäcke in einen gelben gebührenpflichtigen Sack. Leider seien die Plastikschnürbändel der gelben Säcke viel zu schwach und rissen oft, wenn man sie in den Container werfe. Dies sei auch am 11. Februar 2005 so geschehen. Der schwarze Kehrichtsack sei wohl teilweise aus dem gelben herausgerutscht. Zurückgeblieben sei der halbvolle gelbe Sack, der offenbar vom Gemeindearbeiter übersehen worden sei.