1. Bei einer Kontrolle am 11. Februar 2005 fand ein Gemeindearbeiter einen nicht gebührenpflichtigen, schwarzen Kehrichtsack in den Containern bei der Sammelstelle hinter der Kirche in … Eine nähere Kontrolle des Inhaltes ergab, dass der Sack aus der Bäckerei … in … stammte. … brachte bei der Gemeinde vor, er habe wie immer den Kehricht zuerst in einen schwarzen und dann diesen in einen gelben, gebührenpflichtigen Kehrichtsack verpackt. Beim Zuschnüren sei der gelbe Sack oben gerissen und er habe deshalb den gelben Sack verkehrt über den schwarzen gestülpt.