4. Am 24. Mai 2005 führte das Verwaltungsgericht einen Augenschein an Ort und Stelle durch, an welchem ein Verwaltungsrat und der Rechtsvertreter der Rekurrentin sowie Mitglieder des Gemeindevorstandes mit ihrem Anwalt teilnahmen. Allen Anwesenden wurde dabei Gelegenheit erteilt, sich anhand der Örtlichkeiten auch noch mündlich zu den aufgeworfenen Fragen zu äussern. 5. Auf das Ergebnis des Augenscheines sowie die weiteren Ausführungen in den Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Das Gericht zieht in Erwägung: