Dies deutet darauf hin, dass mit der Wahl des Ausdruckes "Gewinn" in Art. 13 POG nicht der Gewinnbegriff im Sinne der Ertragssteuern juristischer Personen avisiert war und mit der Formulierung die Steuerpflicht nicht auf Gewinne im Sinne der direkten Steuern beschränkt werden wollte. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Absicht bestand, die Besteuerung der Post für ihre Geschäftstätigkeit im Bereich der Wettbewerbsdienste zu ermöglichen.