Nachdem das Bundesgericht mit Urteil vom 23. Dezember 2003 bei den Schweizerischen Bundesbahnen eine teilweise Steuerpflicht für die nicht dem direkten Bahnbetrieb zuzuordnenden Liegenschaften bejaht hatte, teilte die Einstufungskommission der Gemeinde … den Postbetrieben mit, dass nach ihrer Auffassung die Steuerpflicht für die Tourismusförderungsabgabe gegeben sei. Die Post lehnte eine Selbstdeklaration unter Verweis auf das Postgesetz (PG) und das Postorganisationsgesetz (POG) ab.