Ins Beizugsgebiet einbezogen wurden sämtliche durch die zu sanierenden Strassenabschnitte erschlossenen Grundstücke innerhalb der Bauzonen. Dagegen erhoben verschiedene Grundeigentümer Einsprache bei der Gemeinde, mit dem Begehren um Ausdehnung des Perimetergebietes. In teilweiser Gutheissung der Einsprachen erliess die Gemeinde am 14. Dezember 2004 einen neuen Perimeterentscheid. Mit diesem wurden erstmals 500 m2 der Parzelle Nr. 445 von …, ein Teil der Parzelle Nr. 444 sowie das Baurechtsgrundstück Nr. 606 (Skilift) ins Perimeterverfahren einbezogen (Ziff. 2).