b) Am 29. März 2004 beschloss der Gemeindevorstand zur Finanzierung der Belagssanierungen der kantonalen Verbindungsstrasse (u.a. auf den Gemeindestrassen „…“ bis „…“) die Einleitung eines Perimeterverfahrens. Auf Rekurs von zwei betroffenen Grundeigentümern hin wurde der Einleitungsbeschluss aufgehoben und die Gemeinde angewiesen, einen neuen, sich lediglich auf die gemeindeeigenen Strassen beziehenden Einleitungsbeschluss unter Anpassung des Perimetergebietes zu fassen und neu aufzulegen.