Obwohl er auf diese Anfragen hin auch unter Fristansetzung nicht reagierte, wurde ihm der Vortritt gewährt und er konnte sich im persönlichen Gespräch mit dem Steuerkommissär bezüglich seiner Anliegen äussern und wurde damit vor Erlass der Einspracheentscheide angehört. Zudem nutzte er die Gelegenheit, nach diesem Vortritt eine neue Version seiner Steuererklärung einzureichen, woraufhin die Steuerverwaltung seine Vorbringen zum grossen Teil berücksichtigte und die Steuerveranlagung in seinem Sinne betreffend die Streichung der Steuerschulden korrigierte und seiner Ehefrau die Gelegenheit einräumte, die