69 VGG). In rechtlicher Hinsicht richtet sich das vorliegende Verfahren einzig gegen die Steuerveranlagungen für Gemeinde-, Kantons- und direkte Bundessteuern 2003, während sich aber das Verfahren A 04 91 auf Steuererlassgesuche mehrerer Jahre bezieht. Es geht somit um andere Steuerjahre und verschiedene Steuerrechtsfragen, weshalb es sich rechtfertigt, die Rekurse getrennt zu beurteilen.