Mit Schreiben vom 20. September 2004 wurde die Ehefrau des Steuerpflichtigen aufgefordert, persönlich bei der Steuerverwaltung zu erscheinen, um die Steuererklärung 2003 nachträglich zu unterschreiben. Ausserdem wurde sie darauf hingewiesen, dass, nachdem die Steuererklärung von ihr unterschrieben worden sei, die Veranlagungsverfügung korrigiert würde und die Steuerschulden aus dem Schuldenverzeichnis gestrichen würden. In der Folge wurde eine neue von beiden Ehegatten unterzeichnete Steuererklärung eingereicht, in welcher die Steuerschulden in Höhe von CHF 29'000.-- nicht mehr aufgeführt waren.