c) Bei einem Gespräch vom 20. September 2004, zu welchem der Steuerpflichtige alleine erschien, verlangte dieser, dass die von seinem Steuerexperten eingesetzten Steuerschulden von CHF 29'000.-- aus dem Schuldenverzeichnis zu streichen seien und die Steuererklärung nachträglich auch von seiner Ehefrau zu unterschreiben sei. Ausserdem diskutierte man über Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit des Steuerpflichtigen. Mit Schreiben vom 20. September 2004 wurde die Ehefrau des Steuerpflichtigen aufgefordert, persönlich bei der Steuerverwaltung zu erscheinen, um die Steuererklärung 2003 nachträglich zu unterschreiben.