Nachdem auch dieses Schreiben unbeantwortet geblieben war, forderte die Steuerverwaltung den Steuerpflichtigen am 24. Juni 2004 mit eingeschriebenem Brief auf, sich innert 20 Tagen mit ihr in Verbindung zu setzen, um einen Besprechungstermin vereinbaren zu können. Da auch auf dieses Schreiben keine Reaktion erfolgte, teilte die Steuerverwaltung dem Steuerpflichtigen mit eingeschriebenem Brief vom 2. August 2004 mit, dass infolge Nichteinhaltung der gesetzten Frist auf die Einsprache nicht eingetreten werden könne.