Die Steuerverwaltung bat den Steuerpflichtigen daraufhin mittels Fax vom 23. Juni 2004 um Rückruf zwecks Vereinbarung eines Besprechungstermins. Nachdem auch dieses Schreiben unbeantwortet geblieben war, forderte die Steuerverwaltung den Steuerpflichtigen am 24. Juni 2004 mit eingeschriebenem Brief auf, sich innert 20 Tagen mit ihr in Verbindung zu setzen, um einen Besprechungstermin vereinbaren zu können.