b) Am 22. Mai 2004 erhob der Steuerpflichtige Einsprache gegen die Veranlagungsverfügungen wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs und ersuchte um Einsicht in die Steuerakten. Die Steuerverwaltung bat den Steuerpflichtigen daraufhin mittels Fax vom 23. Juni 2004 um Rückruf zwecks Vereinbarung eines Besprechungstermins.