Auch für das Jahr 1995 ist kein Gemeindesteuerbetrag mehr offen, da im Regierungsentscheid vom 13. September 2005 der gesamte fällige Betrag für dieses Jahr als Kantonsteuer betrachtet und das diesbezügliche Erlassgesuch abgewiesen wurde. Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Da diese Steuern der Jahre 1986-1995 somit nicht mehr ausstehend waren, hat die Gemeinde das diesbezügliche Gesuch zu Recht nicht mehr behandelt.