2. a) Der Rekurrent erhebt den Vorwurf der Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör. Er sieht diese Verletzung darin, dass die Rekursgegnerin zur Ermittlung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine Unterlagen verlangt habe und das Erlassverfahren nicht gemäss seinem Gesuch vom 16. April 2004 durchgeführt habe. Sinngemäss macht er dadurch zudem geltend, dass sein Steuergesuch betreffend die Jahre 1986-1995, 2002 und 2003 nicht behandelt worden sei.