3. a) Am 13. Oktober 2004 reichte der Gesuchsteller gegen den Steuererlassentscheid Rekurs beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden ein. Er beantragt Gutheissung des Rekurses, Aufhebung des Entscheides und die Verpflichtung des Kleinen Landrates, das ordentliche Erlassverfahren durchzuführen. In der Begründung bringt der Rekurrent hauptsächlich vor, dass auf sein Gesuch hin weder sein Einkommen noch seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geprüft worden sei, weshalb der Entscheid rechtswidrig sei und eine Verletzung seines rechtlichen Gehörs darstelle.