Akupunkteurin SBO-TCM seien als berufliche Weiterbildungskosten zum Abzug zuzulassen. Nach einem Vortritt im August 2003 und einem weiteren Schriftenwechsel Anfangs 2004 erliess die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden am 4. August 2004 sowohl für die Kantons- als auch für die direkte Bundessteuer 2001 je einen anfechtbaren Einspracheentscheid.