Bei letzterer "Gebühr" handelt es sich nun offensichtlich nicht um eine Unterhaltsgebühr, sondern um einen nachträglichen Kostenbeitrag an die Erstellungskosten der Meliorationswerke im Sinne einer Vorzugslast. Dies ergibt sich schon aus der Höhe des Beitrages von Fr. 6'680.-- und der Bemessung aufgrund des Zeitwertes der Gebäudeschatzung im Vergleich zur jährlich wiederkehrenden Unterhaltsgebühr, welche beim Rekurrenten ca. Fr. 200.-- ausmacht. Die gesamten von den Grundeigentümern pro Jahr zu entrichtenden Unterhaltskosten betragen ca. Fr. 12'000.--.