3. Die Gemeinde … beantragte in ihrer Vernehmlassung die Abweisung des Rekurses. Die Delegationsnorm im Unterhaltsregelement sei genügend. Die Abgabe bezwecke, diejenigen Grundeigentümer, welche ihre Maiensässhütten erst nach Abschluss der Melioration renoviert hätten, mit jenen gleichzustellen, die bereits während der Melioration aufgrund des Wertes der bereits erstellten Hütten Abgaben geleistet hätten. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Das Gericht zieht in Erwägung: