27 AbR wurden ihnen Fr. 360.90 (genannt "Grundgebühr") plus rund Fr. 50.-- (Mittelwert der Jahre 2002 und 2003; irreführenderweise "Verbrauchsgebühr" genannt) in Rechnung gestellt, was ein Total von Fr. 410.90 ergibt. Dieser kombinierten Grundgebühr steht die Mengengebühr in Form von Gebinde- und Containergebühren gegenüber. Eine konkrete Ueberprüfung des Verhältnisses Grundgebühr-/Mengengebühr ist vorliegend nicht möglich, sind doch die Aufwendungen der Rekurrenten für die Mengengebühr nicht bekannt. Es liegen aber keinerlei Anzeichen dafür vor, dass diesbezüglich ein rechtswidriges Missverhältnis besteht.