Ungeschickterweise erhob die Gemeinde den auf dem Wasserverbrauch bemessenen Anteil der Grundgebühr 2002 und 2003 aus praktischen Gründen unter dem Titel "Verbrauchsgebühr" zusammen mit den Mengengebühren für Wasser und Abwasser. Sie hat damit den Anschein erweckt, es handle sich bei dieser "Verbrauchsgebühr Kehricht" um eine Mengengebühr, analog derjenigen von Wasser und Abwasser. Dem ist aber nicht so, vielmehr stellt diese "Verbrauchsgebühr Kehricht" den verbrauchsabhängigen Anteil der Grundgebühr gemäss Art. 27 AbR dar.