Damit liegt eine Unternutzung vor. Wäre die … das ganze Jahr über genutzt, so läge der Wasserverbrauch rund 4 Mal höher, was eine Mengengebühr von Fr. 104.-- ergeben würde. Zu dieser stünde die Grundgebühr von Fr. 201.25 in einem Verhältnis von 66 % zu 34 %, was im Rahmen der Praxis des Verwaltungsgerichts liegen würde. Beim Abwasser ergäbe sich bei ganzjähriger Nutzung eine Mengengebühr von Fr. 340.--. Zu dieser stünde die Grundgebühr von Fr. 360.90 in einem Verhältnis von 52 % zu 48 %, was ebenfalls problemlos im Rahmen liegen würde.