Hinsichtlich der wiederkehrenden Wasser- und Abwassergebühren wird in den Musterregelementen über die Abwasserbehandlung bzw. die Wasserversorgung in den Bündner Gemeinden jeweils im Anhang 2 (herausgegeben von der Bündner Vereinigung für Raumplanung) vorgeschlagen, dass ein Anteil von 50 - 75 % auf die Grundgebühren und ein solcher von 50 - 25 % auf die Mengengebühren entfallen solle. Diese von Fachleuten erarbeiteten Ansätze werden der Kostenstruktur für die Anlagen der Wasserver- und -entsorgung gerecht.