Nach Huber-Wälchli (a.a.O., S. 56) machen bei der Kehrichtentsorgung die mengenunabhängigen Kosten im Allgemeinen etwa einen Drittel der gesamten Entsorgungskosten aus. Das BUWAL (Richtlinie, a.a.O., S. 25) empfiehlt für die Kehrichtentsorgung eine Mengengebühr, welche 40-70 % der Gesamtkosten deckt.